Haftpflichtschäden sind was ärgerlich
WIR MACHEN DEN ÄRGER ANGENEHM FÜR SIE

 






WUSSTEN SIE SCHON


Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden ist der Unfallverursacher gemäß § 249 BGB verpflichtet, dem Geschädigten den durch den Unfall entstandenen Schaden zu ersetzen.

Wenn Sie den Verkehrsunfall nicht verursacht haben, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen. In diesem Fall können Sie aktiv uns als KFZ-Sachverständige benennen und die Kosten im Rahmen einer Abtretung an die gegnerische Haftpflichtversicherung abtreten.

Ein Kfz-Haftpflichtschaden muss der Versicherung innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.

Ob der geliebte Oldtimer, das 2 Rad, das Wohnmobil, der Wohnwagen, der Anhänger, der LKW oder ihr PKW ein Haftpflichtschaden ist immer ärgerlich.

Wir unterstützen sie bei einer Fairen Abwicklung und erstellen als geprüfter KFZ-Sachverständiger für Schäden eine aussagekräftiges und beweissicheres Gutachten für sie.





 








TERMIN VEREINBAREN