UVV LEITERN TRITTE FAHRGERÜSTE

Die Prüfung von Leitern,  und Fahrgerüsten ist für Unternehmer, die solche Arbeitsmittel gewerbsmäßig benutzen, gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung hat regelmäßig und nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung, der DGUV Information 208-016 und der DIN EN 131-2 und -3 zu erfolgen. Die Prüfung muss von einer befähigten Person oder einem Sachkundigen durchgeführt werden. Die Leitern und Tritte müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet und mit einer Prüfplakette versehen sein. Bei der Prüfung können wir Sie mit unserem Vor-Ort-Service unterstützen.

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