Haftpflichtschäden sind was ärgerlich
WIR KÜMMERN UNS UM IHR 2 RAD



 



WUSSTEN SIE SCHON
Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden auch bei 2 Rädern ist der Unfallverursacher gemäß § 249 BGB verpflichtet, dem Geschädigten den durch den Unfall entstandenen Schaden zu ersetzen.
Wenn
Sie den Verkehrsunfall nicht verursacht haben, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen. In diesem Fall können Sie aktiv uns als KFZ-Sachverständige benennen und die Kosten im Rahmen einer Abtretung an die gegnerische Haftpflichtversicherung abtreten.
Ein
Kfz-Haftpflichtschaden auch 2 Rad muss der Versicherung innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.
Ob der geliebte
Oldtimer, das 2 Rad, das Wohnmobil, der Wohnwagen, der Anhänger, der LKW oder ihr PKW ein Haftpflichtschaden ist immer ärgerlich.
Wir
unterstützen Sie bei einer Fairen Abwicklung und erstellen als geprüfter KFZ-Sachverständiger für Schäden eine aussagekräftiges und beweissicheres Gutachten für Sie.



 





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